Mit dem neuen Gemeindegesetz, das per 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, ergeben sich neue organisationsrechtliche Vorgaben und Möglichkeiten.
Aus diesem Anlass wurden die Statuten und die bisherige Organisation des Zweckverbands umfassend geprüft. Die Delegiertenversammlung kommt zum Schluss, dass sich die Grösse und Zusammensetzung von Delegiertenversammlung und Betriebskommission ebenso bewährt haben, wie die Finanzkompetenzen. Die Statuten wurden von Detailbestimmungen entschlackt, da eine künftige Anpassung zwingend Urnenabstimmungen in allen Verbandsgemeinden erfordert.
An der Urnenabstimmung vom 27. September 2021 wurde den neuen Statuten in allen vier Verbandsgemeinden zugestimmt. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 23. Februar 2022 die rückwirkende Einführung der Statuten auf den 1. Januar 2022 genehmigt.
Die neuen Statuten (gültig ab 1.1.22) und der zugehörige Regierungsratsbeschluss sind veröffentlicht.