Der Zweckverband ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Organen (§ 73 Abs. 1 Gemeindegesetz; GG). Er kann Aufgaben in eigenem Namen und eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Zweckverband hat seine Organisation und Aufgaben in den Statuten geregelt. Sie gehen den Gemeindeordnungen vor. Die Statuten wurden von den Stimmberechtigten der beteiligten Gemeinden an der Urne beschlossen (§ 79 GG). Der Zweckverband führt einen eigenen Haushalt. Er hat keine Angestellten, sondern Beauftragte, welche bei der Gemeindeverwaltung Horgen angestellt sind und vom Zweckverband beauftragt sind, den Betrieb der Seewasserwerke und die Verwaltung des Zweckverbands sicher zu stellen.
Delegiertenversammlung
Die Mitglieder der Delegiertenversammlung werden von den zuständigen Behörden für eine Legislatur festgelegt. Die Delegiertenversammlung besteht aus 10 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
Partnergemeinde | Anzahl Delegierte | |
Wädenswil | 4 | |
Horgen | 3 | |
Richterswil | 2 | |
Oberrieden | 1 | |
Total | 10 |
Betriebskommission
Die Betriebskommission besteht aus acht Mitgliedern, wovon das Präsidium und das Vizepräsidium gleichzeitig auch das Präsidium und das Vizepräsidium der Delegiertenversammlung innehaben. Weitere Mitglieder der Betriebskommission sind die Abgeordneten der Verbandsgemeinden, deren Wahl durch die Delegiertenversammlung erfolgt.
Mitglieder Legislatur 2018 – 2022 | |
Horgen | Wirth Peter, Werkvorsteher, Präsident der Betriebskommission und der Delegiertenversammlung Uhlmann Markus, Vorsteher Tiefbau |
Oberrieden | Strickler Manuel, Werkvorsteher Maikel Dieguez, Brunnenmeister |
Richterswil | Stalder Christian, Werkvorsteher Ender Patrick, Betriebsleiter |
Wädenswil | Brupbacher Ernst, Werkvorsteher, Vizepräsident der Betriebskommission und der Delegiertenversammlung Baumbach Rolf, Leiter Werke |